Beitragsübersicht
I. | Erwachsene | 17,00 € / mtl. |
II. | Erwachsene ermäßigt (Schüler, Studenten, ALG II-Empfänger) (Nachweis erforderlich!) |
10,50 € / mtl. |
III. | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 10,50 € / mtl. |
V. | Höchstbeitrag pro Familie | 28,00 € / mtl. |
VII. | Fördernde Mitglieder | 5,00 € / mtl. |
Aufnahmegebühr Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Familienmitglieder nur einmal zahlbar. |
8,00 € einmalig | |
Der 1/4-jährige Beitrag wird im Wege des Bankeinzugverfahrens jeweils im 1. Quartalsmonat Ihrem Konto belastet |
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Bearbeitungsgebühr bei Selbstzahlern (Dauerauftrag oder Barzahlung) bei monatlicher Überweisung bei einer Überweisung pro Quartal |
2,00 € / mtl. 4,00 € / Quartal |
Alle weiteren Regelungen finden sich in der der Beitragsordnung ↓.
Beiträge
Die Beiträge richten sich nach dem Alter und dem Familienstand. Für verschiedene Gruppe wird eine Ermäßigung gewährt, wenn die Berechtigung nachgewiesen wird.
- Als Jugendliche gelten Mitglieder unter 18 Jahren. Die Beitragseinstufung als Erwachsener erfolgt jeweils am 1. Juli des Jahres, in dem der Betreffende das 18. Lebensjahr vollendet.
- Als Familienmitglieder gelten Eheleute mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Berücksichtigung des Stichtages. Schüler gehören mit Schulbescheinigung während ihrer ersten Schulausbildung bis max. zum 21. Lebensjahr zur Familie.
- Der 1/4-jährige Beitrag wird im Wege des Bankeinzugverfahrens jeweils im 1. Quartalsmonat Ihrem Konto belastet. Bei Selbstzahlern (Dauerauftrag oder Barzahlung) werden Gebühren in Höhe von 2,- € (bei monatlicher Zahlung) bzw. 4,- € (bei quartalsweiser Zahlung) pro Zahlvorgang fällig.
- Bitte sorgen Sie stets für ausreichende Deckung!
- Wird die Mitgliedschaft nicht zum Beginn eines Quartals erworben, so werden als Erstbetrag 1/3 bzw. 2/3 des Vierteljahresbeitrages mit der Aufnahmegebühr eingezogen.
- Die Höhe des Beitrages wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Kosten für eventuelle Mahnverfahren gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Aufnahme und Mitgliedschaft
Über die Aufnahme des Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages kann der Antragsteller bei der nächstfolgenden ordentlichen Jahreshauptversammlung Einspruch erheben. Ein dem Verein angehörendes Mitglied kann auch aktives Mitglied eines anderen Vereines sein.
Haftung
Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen des TuS Bloherfelde von 1906, der im Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter Nr. 1025 eingetragen ist.
Teilnahme am sportlichen Geschehen
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist das Mitglied grundsätzlich berechtigt, an allen innerhalb des TuS Bloherfelde ausgeführten Sportarten teilzunehmen, solange es keine Teilnehmer-Höchstgrenze gibt.
Ausnahme: In den Gesundheitssport- bzw. Schnupperkursen sind Sie ausschließlich für die Dauer des Kurses Vereinsmitglied und zum Besuch des gebuchten Kurses berechtigt.
Die Mitgliedschaft endet automatisch nach Beendigung der letzten Kursstunde.
Eine Verpflichtung zur Beitragszahlung für Mitglieder besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an Vereinsangeboten. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn ein Mitglied aufgrund des Aufenthaltsortes bzw. Gesundheitszustandes nicht an Vereinsangeboten teilnehmen kann.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Kündigung des Mitgliedes. Eine Kündigung ist nur nur zum Quartalsende (31.03./30.06./30.09./31.12.) bis zum 15. des letzten Quartals-Monats möglich ist.
Die Kündigung muss dem Verein fristgerecht in schriftlicher Form zugeleitet werden. Nachweispflichtig ist das Vereinsmitglied! Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Vierteljahresschluss erfolgen. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist auch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.